Herzlich  Willkommen bei der KB‑Vermögensverwaltung GmbH

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Kontakt

Vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Unternehmen.

Die KB‑Vermögensverwaltung GmbH ist eine bankenunabhängige Vermögensverwaltungsgesellschaft mit Sitz in München. Seit Gründung im Jahr 2009 stellen wir unsere Dienstleistungen für private und institutionelle Kunden zur Verfügung. Das Unternehmen befindet sich im Eigentum der Gesellschafter und kann seit Gründung dank der zahlreichen Kundenempfehlungen auf ein stetiges Wachstum zurück blicken.

Die partnerschaftliche Unternehmenskultur, sowie der offene und ehrliche Umgang mit unseren Kunden prägen das Leitbild der KB‑Vermögensverwaltung GmbH.

Sämtliche Kollegen der KB‑Vermögensverwaltung GmbH können auf eine langjährige Berufserfahrung zurück blicken, die in der gelebten Anlagestrategie ihren qualitativen Niederschlag findet.

BaFin-Zulassung

Die Erlaubnis zum Erbringen von Finanzdienstleistungen gemäß § 32 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) wurde uns von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht(BaFin) mit Schreiben vom 13.03.2009 erteilt.
Mit Inkrafttreten des Wertpapierinstitutsgesetzes zum 26.06.2021 (WpIG) endet die Erteilung o.g. Erlaubnisbestände nach dem KWG. Neu gelten nach § 15 WpIG folgende Erlaubnisbestände als erteilt:

  • Anlagevermittlung – § 2 Abs. 2 Nr. 3 WpIG
  • Anlageberatung – § 2 Abs. 2 Nr. 4 WpIG
  • Abschlussvermittlung – § 2 Abs. 2 Nr. 5 WpIG
  • Finanzportfolioverwaltung – § 2 Abs. 2 Nr. 9 WpIG

Die KB-Vermögensverwaltung ist jedoch nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren des Auftraggebers zu verschaffen. Die Gesellschaft wird als Finanzdienstleistungsinstitut, jährlich von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft.

Sicherheit

Die KB‑Vermögensverwaltung GmbH ist der Entschädigungseinrichtung der Wert­papier­handels­unternehmen (EdW) zugeordnet.
Ihr persönliches Depotkonto wird bei dem Kreditinstitut nach Ihrer Wahl auf Ihren Namen geführt und die Guthaben unterliegen wie Sie es gewohnt sind ebenso dem jeweiligen Einlagensicherungsfonds der kontoführenden Bank. Die Vollmacht für uns beschränkt sich auf Transaktionen ausschließlich zwischen Konto und Depot.

Zusätzlich zur Bankpost, erhalten Sie von uns monatlich, quartalsweise oder halbjährlich, je nach Wunsch, eine Vermögensübersicht zugesandt. Alle Abrechnungen die Ihnen von der Bank zugesandt werden, werden von uns überprüft!

Der Kunde genießt bei uns die Beratung durch einen konzernunabhängigen Verwalter und erhält sich den Sicherheitsstatus eines Privat- bzw. Firmenkunden einer Bank.

Stimmrechts-Policy

Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der Zweiten Aktionärsrichtlinie (ARUG II)

Hiermit informieren wir Sie über die Umsetzung der seit Anfang 2020 gültigen Vorgaben der Zweiten Aktionärsrichtlinie (ARUG II), speziell die Regelungen zur Ausübung von Stimmrechten durch die KB-Vermögensverwaltung GmbH für ihre Mandanten.
Wir nehmen unsere Pflicht als Vermögensverwalter gegenüber unseren Mandanten und deren Anlagen ernst und sind davon überzeugt, dass gute Corporate Governance ein zentraler Faktor für langfristig höhere relative Renditen ist. Daher fließen in unsere Abstimmungsentscheidungen nicht nur finanzielle Ziele ein, sondern wir erwarten bei unseren Investments im Interesse der Anleger eine nachhaltige, verantwortungsvolle Unternehmensführung und die Berücksichtigung von ESG-Kriterien.

Mit der neu erstellten Stimmrechts-Policy kommt die KB-Vermögensverwaltung GmbH ihrer Verpflichtung die Interessen ihrer Mandanten gegenüber den Beteiligungsunternehmen wirksam, sozial verantwortlich und nachhaltig zu vertreten, nach.

Über unser Abstimmungsverhalten im Zuge der Ausübung unserer Aktionärsrechte berichten wir einmal jährlich. Der Bericht kann per E-Mail über folgende Adresse angefordert werden: KB@KBVV.DE

Wir stimmen grundsätzlich für Maßnahmen, die die Werte der Aktiengesellschaften langfristig und nachhaltig steigern und sprechen uns gegen Maßnahmen aus, die diesem Verständnis zuwiderlaufen.

Die Abstimmung erfolgt anhand der folgenden Maßstäbe:

Wir unterstützen den Ansatz, dass eine verantwortliche, auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Leitung und Kontrolle des Unternehmens im Interesse seiner Aktionäre ist. Zusammensetzung, Tätigkeit und Vergütung der Organe sollen dies widerspiegeln. Durch entsprechende Transparenz und offene Kommunikation soll dies für die Aktionäre erkennbar sein.

Auch Kapitalmaßnahmen und Aktienrückkäufe sind für uns kritische Faktoren bei welchen eine entsprechend kritische Betrachtungsweise erfolgt.

Die Ausschüttungspolitik soll im Einklang mit der langfristigen Unternehmensstrategie stehen und angemessen sein. Die Dividende sollte im Branchenvergleich angemessen sein und dem finanziellen Ergebnis des Unternehmens entsprechen.

Die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und des Wirtschaftsprüfungsunternehmens, auch im Hinblick auf die Vergütung, erachten wir als selbstverständliche Voraussetzung.

Fusionen und Akquisitionen sind im Interesse der Aktionäre, wenn sie mit der langfristigen Unternehmensstrategie im Einklang stehen. Aktionäre können dies nur beurteilen, wenn Unternehmen über die Hintergründe informieren.

Unser Grundverständnis guter Corporate Governance schließt ein, dass die Rechte der Aktionäre unter Wahrung des Grundsatzes der Gleichbehandlung zu schützen sind. Sonderrechte sowie Maßnahmen, die die Aktionärsrechte verschlechtern sind nicht im Interesse der Aktionäre.

In der Regel werden Anträge zu Umweltbelangen unterstützt. Hierbei insbesondere solche, die eine verbesserte Nachhaltigkeitsberichterstattung und Offenlegung von umweltrelevanten Unternehmenspraktiken fordern.

Des Weiteren werden Anträge unterstützt die Unternehmen dazu auffordern, Ziele zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen zu entwickeln, umfassende Recyclingprogramme und andere proaktive Maßnahmen zur Verringerung der Umweltbelastung eines Unternehmens einzuführen.

Anträge zu erhöhter Transparenz bezüglich möglicher Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf lokale Interessensgruppen, Arbeitnehmerrechte und Menschenrechte im Allgemeinen.

Anträge, dass Unternehmen bestimmte Verhaltenskodizes bezgl. der Arbeitsbedingungen, Menschenrechtskonventionen und grundsätzlicher Unternehmensverantwortung einhalten.

Anträge, die eine unabhängige Verifizierung der Einhaltung der Arbeits- und Menschenrechtsstandards durch die Auftragnehmer eines Unternehmens fordern.

Anträge, die eine stärkere Offenlegung zu den Themen öffentliche Gesundheit und Sicherheit fordern. Dies schließt Anträge zur Produktverantwortung mit ein.

Anträge, die erhöhte Transparenz bezüglich der Unternehmensethik, des Verhaltenskodex und der Sozialleistungen fordert.

Die Ausübung der Stimmrechte wird durch die KB-Vermögensverwaltung GmbH im Inland sowie, wenn möglich, im Ausland ab einem Anteil an stimmberechtigten Aktien einer Gesellschaft von mehr als 1,0% wahrgenommen. Anteile von weniger als 1,0% sehen wir dabei als unbedeutend an. Die Stimmrechtsanteile werden durch die KB-Vermögensverwaltung GmbH in regelmäßigen Abständen überprüft. Die Stimmrechte für das durch die KB-Vermögensverwaltung GmbH betreute Sondervermögen (A1CXUT) werden durch die Service-KVG, Hansainvest, ausgeübt.