Nachhaltigkeit
Unternehmensbezogene Offenlegungspflichten für die Finanzportfolioverwaltung sowie die Anlageberatung der KB-Vermögensverwaltung GmbH:
Erläuterungen zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen (Artikel 3 OffenlegungsVO):
Die KB-Vermögensverwaltung GmbH hat seit der Gründung im Jahr 2009 schon immer darauf geachtet, vorausschauend, nachhaltig, umweltbewusst und sozial zu agieren. Jährlich werden von Mitarbeitern unterstützte gemeinnützige Aktivitäten gefördert und mit Spenden bedacht. Als Eltern sind Gesellschafter und die Mitarbeiter bedacht, dass auch unsere Kinder noch in einer Welt leben können, die lebenswert ist.
Aus diesem Grund ist die Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken ein wichtiges Kriterium bei der Analyse für unsere Investitionsentscheidungen.
Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten im Rahmen unserer Anlageentscheidungen tatsächliche oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert des Vermögens haben könnten. Nachhaltigkeitsrisiken können auch auf alle anderen bekannten Risikoarten einwirken und als ein Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Um dieses Risikopotential der Anlageinstrumente zu identifizieren, haben wir die Möglichkeit auf Basis unserer Analysesysteme auf anerkannte Rating- und Scoringmethoden zurückzugreifen.
Erläuterungen zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen bei Investitionsentscheidungen (Artikel 4 OffenlegungsVO):
Aufgrund der mangelnden Datengrundlage zur eindeutigen Einstufung der Unternehmen zu ESG-Risiken, sowie der fehlenden einheitlichen Standards bei den regulatorischen Grundlagen, berücksichtigen wir die reinen Nachhaltigkeitsrisiken bei unseren Investitionsentscheidungen und Anlageempfehlungen derzeit noch nicht gemäß Offenlegungs- und Taxonomieverordnung. Zur Umgehung negativer rechtlicher Konsequenzen ist es uns damit aktuell nicht möglich, eine Erklärung offenzulegen, inwieweit sich die Nachhaltigkeitsrisiken auf unsere Anlageentscheidungen und -empfehlungen auswirken. Aus diesem Grund informieren wir hiermit, dass nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren hierbei nicht berücksichtigt werden (Art. 4 Abs. 1 b OffenlegungsVO).
Wir gehen aber derzeit davon aus, dass kein wesentlicher Einfluss von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite zu erwarten ist. Dies hat keinerlei Auswirkungen auf das Risikomanagement aller anderen Risikoarten wie z.B. den Markt-, Emittenten- oder Reputationsrisiken.
Transparenzanforderung gemäß Taxonomieverordnung (EU) 2020/852 Artikel 7:
Ergänzend zu den vorgenannten Ausführungen sind wir gehalten, auf unserer Homepage folgendes zu erklären:
Die unseren Finanzprodukten zugrundeliegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU -Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.
Erläuterungen zur Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Artikel 5 OffenlegungsVO):
Die Vergütungspolitik der KB-Vermögensverwaltung GmbH fördert keine Motivationen zum Eingehen von Nachhaltigkeitsrisiken. Die Geschäftsführung stellt sicher, dass keine Vergütungsstrukturen entstehen, die entsprechende Fehlanreize schaffen.
Die Einbeziehung der Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungen steht damit im Einklang mit der Vergütungspolitik.
Die KB-Vermögensverwaltung GmbH hat einen Mitarbeiterleitfaden für Nachhaltigkeit im Büroalltag etabliert.
Für Fragen zu den Nachhaltigkeitsrisiken steht Ihnen der Nachhaltigkeitsbeauftragte der KB-Vermögensverwaltung GmbH, Herr Andreas Taubenberger (089-623036918) sehr gerne zur Verfügung.